AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der microCAT Vertriebs u. Software GmbH

1. Geltungsbereich
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der microCAT GmbH sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Angebotsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.1 Aufträge gelten von der microCAT GmbH erst dann als angenommen, wenn sie entweder schriftlich bestätigt sind oder Leistung erfolgt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich die microCAT GmbH die Änderung von Angeboten sowie Verbesserungen und Änderungen der Bauart oder der Ausführung ihrer Waren vor. An die in Angeboten genannten Preise hält sich die microCAT GmbH 14 Tage gebunden. Nach Vertragsabschluß sind Änderungen vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

2.2 Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der microCAT GmbH. Die Unterlagen dürfen weder weitergegeben, noch vervielfältigt werden.

3. Lieferzeit, Verzug und Unmöglichkeit
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und Hersteller.

3.1 Die microCAT GmbH verpflichtet sich voraussichtliche Verzögerungen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Verzögert sich der in Aussicht gestellte Liefertermin für den Kunden unzumutbar, so hat dieser das Recht, der microCAT GmbH schriftlich eine angemessene, mindestens 3-wöchige Nachfrist zu setzen. Für den Fall, daß die Nachfrist fruchtlos verstrichen oder der voraussichtliche Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten ist, sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Etwaige Schadensersatzansprüche für den Fall des Verzuges oder der von der microCAT GmbH zu vertretenen Unmöglichkeit werden beschränkt auf 10% des Wertes der bestellten Ware. Ansprüche für entferntere Schäden werden ausgeschlossen. Für Kunden, die Kaufleute sind, werden sämtliche Ersatzansprüche ausgeschlossen, soweit die microCAT GmbH nicht grobes Verschulden trifft.

4. Gefahrübergang
Die Gefahr für von uns ausgelieferte Ware geht mit Übergabe, oder wenn die Ware versandt werden soll, mit Übergabe an den Transportführer auf den Käufer über. Die Versendung erfolgt ausschließlich auf Kosten des Käufers. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, sofern etwas anderes vereinbart wurde.

5. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsbedingung unser Eigentum. Vorbehaltsware darf in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußert werden, solange uns gegenüber Zahlungsverzug nicht eingetreten ist. Im Falle der Weiterveräußerung werden hiermit die Forderungen aus diesen Verkäufen schon jetzt an uns abgetreten.

6. Haftung
Eine Haftung für Schadensersatzanspruch wird von uns ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen.

7. Gewährleistung

7.1 Eine Gewährleistung gewähren wir nur insoweit, als Nachbesserung durch Reparatur und Ersatzlieferung fehlerhafter Teile nach unserer Wahl gewählt wird.

7.2 Die Voraussetzung für eine Garantie oder einen sonstigen Gewährleistungsfall hat der Kunde durch Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen. Soweit Garantieurkunden ausgegeben wurden, sind auch diese vorzulegen.

7.3 Die Gewährleistungsfrist orientiert sich an der vom Hersteller gewährtenBestimmungen; bei Kaufleuten wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.

7.4 Es gelten unsere Garantie-/Servicebestimmungen, die auf unserer
Homepage in ihrer neuesten Fassung ersichtlich sind, außer eswurde vertraglich etwas anderes mit dem Käufer vereinbart.

8. Mängelrügen
Werden Mängel an von uns verkaufter Ware dem Käufer bekannt, so sind die Mängel schriftlich binnen 2 Wochen dem Verkäufer gegenüber anzuzeigen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt. Bei Verletzung dieser Ausschlußfrist bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern keine abweichenden schriftlichen Zahlungsmodalitätenvereinbart wurden, erfolgt Zahlung sofort Netto ohne Abzüge.

9.2 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellter seine Zahlungen ein, oder wird die Eröffnung des gerichtlichenVergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so ist die microCAT GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vom Kunden zu verlangen. Die der microCAT GmbH dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

9.3 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit rechtskräftigen Grunde und der Höhe nach unbestrittenen Forderungen gegen die microCAT GmbH zu.

10. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Für Kunden, die Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand ebenfalls München vereinbart. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der microCAT GmbH bestätigt sind. Ist der Kunde mit den obigen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, hat er dies der microCAT GmbH sofort schriftlich in gesonderten Schreiben mitzuteilen. Die microCAT GmbH ist dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihr gegenüber irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Garantiebestimmungen
Die microCAT GmbH gewährt auf alle vertriebenen Produkte die gesetzlich vorgeschriebene Garantie, sofern nicht eine andere schriftlich fixierte Vereinbarung vorliegt. Eine über die gesetzliche Garantiezeit hinausgehende Herstellergewährleistung wird in Bezug auf die Produkthaftung weitergegeben.Im Einzelnen sind die Garantiestufen wie folgt definiert:

1. Teilegarantie: Beinhaltet lediglich innerhalb der vom Hersteller
gewährten Teilegarantiezeit die Übernahme der Materialkosten. Alle anderen im Zusammenhang mit der Instandsetzung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

2. Bring In Garantie: Der Kunde erwirbt Anspruch auf die kostenlose Reparatur bzw. kostenlosen Austausch der defekten Baugruppe. Für den Transport der defekten Basiseinheit ist der Kunde zuständig; d.h. Materialkosten und Arbeitszeit sind mit der Garantiebestimmung abgedeckt, Transportkosten (sowie ein optionaler Vor Ort Einsatz) werden berechnet.

3. Vor Ort Garantie: Diese Garantiebestimmung beinhaltet eine für den Kunden kostenlose Instandsetzung (Urzustand) des defekten Gerätes innerhalb der vertraglich definierten Reaktionszeit. [Material + Arbeitszeit+ Anfahrt]

Zusatzbestimmungen
• Auf Anwenderfehler bzw. unsachgemäßer Handhabung zurückzuführende Defekte sind grundsätzlich nicht durch die Garantie abgedeckt.

• Gleiches gilt für vom Hersteller aufgeführte Verschleißteile und Verbrauchsgüter.

• Bei Punkt 2 und 3 bezieht sich die Garantiepflicht der microCAT GmbH nur auf die ausgelieferte Basiskonfiguration; Für im System zusätzlich installierte Bauteile gilt die Teilegarantie

• Die kostenlose Serviceleistung umfasst nur die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit mit Installation des OS und der Basistreiber. Für die Datensicherung ist der Kunde verantwortlich.

• Für alle zeitlich nicht messbaren Dienstleistungen werden dem Kunden Handlingspauschalen berechnet. Diese beinhalten: Administrationsaufwand, Funktionstest, Versand- und Verpackungskosten.

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der microCAT GmbH sind ausschließlich diese Geschäfts-bedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.